Jugendschutz

Auf unserem Festival gilt das Jugendschutzgesetz und wird durch entsprechende Maßnahmen eingehalten. Jeder Besucher hat seinen Ausweis mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen.

Für die verschiedenen Altersklassen gilt*:

  • 13 Jahre und jünger:   
    max. bis 22 Uhr
    kein Alkohol
  • 14 und 15 Jahre:         
    max. bis Ende des letzten Konzerts auf der Hauptbühne
    kein Alkohol
  • 16 und 17 Jahre:         
    max. bis Ende des letzten Konzerts auf der Hauptbühne
    leichter Alkohol (Bier, Sekt und Wein)
  • 18 Jahre und älter:      
    you’re free

Wer eine Erziehungsbeauftragung inkl. Erziehungsbeauftragten oder einen Elternteil mitbringt, kann so lange bleiben, wie die Eltern es erlauben. Die Erziehungsbeauftragung gibt’s hier als Download und muss ausgedruckt und vollständig ausgefüllt zum Festival mitgebracht werden:

Erziehungsbeauftragung für Gäste

Bitte beachtet, dass diese nur mit einer Ausweiskopie des unterschreibenden Erziehungsberechtigten und dem sich ausweisenden Erziehungsbeauftragten gilt.

Ein Muttizettel a’la „Mein Kind Luke darf volle Kanne feiern bis die Polizei kommt! – Dein Vater“, wird nicht akzeptiert.

*Diese Angaben gelten vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen. Ein Anspruch auf Verbleib auf der Veranstaltung besteht nicht. Die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes und gesetzlicher Vorgaben liegt beim Veranstalter und dem beauftragten Sicherheitsunternehmen.